Im Hinblick auf die bevorstehenden Neuwahlen 2025 haben wir, die Beschäftigten des Werkstattrats der Ledder Werkstätten gGmbH, diese Stellungnahme verfasst, um Politikerinnen und Politiker für die wichtige Rolle von Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren. Wir möchten aus unserer Perspektive aufzeigen, warum Werkstätten für uns unverzichtbar sind und welche Bedeutung sie für unsere Teilhabe und Zukunft haben.
Im Werkstattrat der Ledder Werkstätten gGmbH sind wir insgesamt 16 Beschäftigte mit ganz unterschiedlichen Hintergründen und Fähigkeiten – und wir alle brauchen die Werkstatt! Sie ist für uns unverzichtbar, und selbstverständlich steht die Arbeit im Vordergrund: Wir übernehmen Aufträge für Unternehmen und leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Wirtschaft und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Doch die Werkstatt bietet uns viel mehr als das bloße Arbeitsumfeld. Neben Arbeitsbegleitenden Maßnahmen gibt es zum Beispiel Freizeitangebote wie Feste und Feiern. Sie gehören nicht zu den ursprünglichen Aufgaben der Werkstatt, sind jedoch eine wertvolle Ergänzung. Sie fördern das soziale Miteinander und stärken das „Wir-Gefühl“. Viele Beschäftigte schätzen diese Angebote sehr, denn sie machen die Werkstatt zu einem lebendigen Ort der Gemeinschaft und Teilhabe.
Besonders auch für unsere Kolleginnen und Kollegen mit schweren und zum Teil mehrfachen Behinderungen ist die Werkstatt sehr wichtig. Gerade hier können sie am Arbeitsleben und am sozialen Leben teilhaben. Hier fängt aus unserer Sicht Inklusion an. Nordrhein-Westfalen ist leider immer noch das einzige Bundesland in Deutschland, wo diese Personen einen Platz in der Werkstatt bekommen können.
Für uns persönlich ist die Werkstatt aus verschiedenen Gründen wichtig:
Wir sind zufrieden mit unserem Leben, so wie es ist. Trotzdem wissen wir, dass es Alternativen zur Werkstatt gibt. Wir haben die Möglichkeit, ein Praktikum in einem Betrieb zu machen, auf einen Außenarbeitsplatz zu wechseln oder das Budget für Arbeit zu nutzen. Dabei erhalten wir Unterstützung von unserem Fachdienst berufliche Inklusion (FBI). Wenn man das Angebot des FBI nicht nutzen möchte, wird auch das akzeptiert. Wir sind selbst in der Lage, so eine Entscheidung zu treffen.
Wir alle, die Ledder Werkstätten, sind Teil des allgemeinen Arbeitsmarktes, denn wir arbeiten mit hunderten Firmen zusammen und erledigen deren Aufträge. Für uns gibt es deshalb keinen „ersten“ oder „zweiten“ Arbeitsmarkt. Diese Unterscheidung empfinden wir als diskriminierend.
Werkstatträtin Susanne Hielscher sagt: „Ich bin es leid, mich immer wieder rechtfertigen zu müssen dafür, dass ich in der Werkstatt arbeite. Das soll man akzeptieren. Ich möchte hier nicht weg.“ Wir meinen: Diese Sichtweise sollte von Politikerinnen und Politikern, die über die Zukunft von Werkstätten entscheiden, akzeptiert werden. Wir möchten gefragt werden, denn unser Motto für Inklusion lautet „Nichts über uns ohne uns“.
Die Fotos zeigen den Werkstattrat im Gespräch mit Geschäftsführer Wilfried Koopmann und das Gremium mit der Urkunde zur Teilnahme am „exzellent“-Wettbewerb der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten.
Ledder Werkstätten gGmbH
Ledder Dorfstraße 65
49545 Tecklenburg-Ledde
Kernarbeitszeiten
montags bis donnerstags:
7.30 Uhr – 16 Uhr
freitags:
7.30 Uhr – 15 Uhr
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Vielen Dank für ihre Anfrage.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.
Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten
Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.