Unsere Famano-Cafés in Ibbenbüren und Lengerich sind am Samstag, 21. Dezember, letztmals in diesem Jahr geöffnet. 2025 geht es am Donnerstag, 2. Januar, wieder los. Für unser Lebensmittelgeschäft in Leeden, den „LebensMittelpunkt“, gelten die normalen Öffnungszeiten. Außer der Reihe ist lediglich am Mittwoch, 2. Januar, an der Elbinger Straße geschlossen.
Unser Fachgeschäft für Deko und LebensArt, das Visavis in Lengerich, verändert seinen Standort und wechselt an die Marktstraße 3A nach Ibbenbüren. Voraussichtlich zur Osterzeit 2025 wird dort die „famano-Kaffeemanufaktur und LebensArt“ öffnen. Letzter Öffnungstag in Lengerich wird am Samstag, 21. Dezember (9 bis 18 Uhr), sein. Ab 10. Dezember gibt es 20 Prozent auf alle Artikel an der Bahnhofstraße (außer LeWe-Eigenprodukte wie k-lumet oder LUKEO). Unser Team möchten seinen Lengericher Kundinnen und Kunden damit Danke sagen für sechs Jahre Treue an diesem Standort.
Das Visavis-Team wird auch nach der Schließung noch einige Zeit weiter vor Ort sein und später komplett am neuen Ibbenbürener Standort arbeiten. Das Sortiment dort werden wir um regionale Produkte erweitern, vor allem das Kaffeegeschäft mit einem neuen Röster weiter ausbauen und weitere hochwertige Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung anbieten.
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Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.