Heute bekommen wir einen Einblick in die Arbeit von und mit Menschen mit Behinderung. Sie sind für uns alle im Kreis wichtig, weil Sie zu den größten Arbeitgebern der Region zählen. Sie bekommen Aufträge aus Industrie, Handel und Handwerk. Aber das Wichtigste ist: Sie geben Menschen mit Behinderung Chancen! Berufliche Inklusion ist ein Menschenrecht. Wir werden im Kreis alles daran setzen, die besten Rahmenbedingungen dafür zu schaffen!“ Mit diesen Worten begrüßte Landrat Dr. Martin Sommer am 19. April rund 50 Unternehmer:innen zum Wirtschaftsfrühstück der WEst (Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt mbH) in unserer Betriebsstätte Riesenbeck.
Für die Ledder Werkstätten eine echte Premiere und eine erfolgreiche dazu: Handwerker:innen, Industrie-Vertreter:innen, Leitungskräfte der Agentur für Arbeit, Bankvorstände, die IHK Nord Westfalen und natürlich der Landrat und sein Team der WEst nutzten die Gelegenheit, die Werkstatt für Menschen mit Behinderung einmal aus erster Hand zu erleben. Und dafür hatten wir einiges vorbereitet.
Nachdem unser Geschäftsführer, Dr. Frank Plaßmeyer, das Publikum begrüßt hatte („wir sind voller Freude, heute Ihr Gastgeber sein zu dürfen“), übernahmen Andreas Laumann-Rojer (Geschäftsfeldleitung Arbeit und Berufliche Bildung), Frank Niemeyer und Markus Aulkemeier (Arbeitsvorbereitung und Geschäftsbereichsleitung Arbeit) sowie Kornelia Eschhaus (Geschäftsbereichsleitung Berufliche Bildung). So bekamen die Gäste einen umfassenden Eindruck davon, wie facettenreich wir unsere Vision „Dein Platz im Leben – wir gestalten Inklusion“ täglich umsetzen.
Sozialraumorientiertes, personenzentriertes Handeln bedeute, neben der Teilhabe durch Arbeit auch Wohn-, Freizeit- und Therapieangebote zu machen, so Andreas Laumann-Rojer, der auch auf die niederschwelligen Angebote der Reha GmbH für Sozialpsychiatrie in Lengerich hinwies. Besonders interessant dürfte für die Firmenvertreter:innen Kornelia Eschhaus´ Vortrag gewesen sein, die eingangs betonte: „Wir sehen uns als Dienstleister an der Schnittstelle zum allgemeinen Arbeitsmarkt.“ Wie vielfältig solche Übergänge mit guter Begleitung funktionieren können, erfuhren die Gäste später am Stand des Fachdienstes Berufliche Inklusion.
Außerdem präsent mit Anschauungsmaterial: Unsere Elektroabteilung mit anspruchsvollen Arbeitsplätzen beispielsweise im Schalterbau und dem Elektroprüfer-Projekt, das die ortsveränderlichen Elektrogeräte vieler Kund:innen in Tecklenburger Land prüft. Wie wir Menschen mit höheren Hilfebedarfen Teilhabe durch Arbeit ermöglichen, erfuhren die Gäste nach dem Frühstück im Rahmen zweier Gruppenführungen.
Wie sagte der Landrat eingangs: „Wir möchten Unternehmen darin bestärken, Inklusion zu leben. Nutzen Sie die Chance, mit den Fachleuten der Ledder Werkstätten ins Gespräch zu kommen!“ Das taten die Gäste sehr gerne, tauschten Kontaktdaten aus, informierten sich an den Stellwänden und schauten sich die 2017 eröffnete Betriebsstätte an. Ein ausdrücklicher Dank aller galt ganz sicher dem fleißigen Küchenteam, das die Tische zum Unternehmer:innenfrühstück hervorragend eingedeckt hatte.
Unser Titelbild zeigt (von links): Andreas Laumann-Rojer (Geschäftsfeldleitung Arbeit und Berufliche Bildung), Frank Feldmann (Regionalausschuss Kreis Steinfurt der IHK Nord Westfalen), Landrat Dr. Martin Sommer, David Ostholthoff (Hörstels Bürgermeister), Geschäftsführer Dr. Frank Plaßmeyer, Dorothee Hünting-Boll (IHK Nord Westfalen) und Christian Holterhues (Geschäftsführung WEst, hinten).
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Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.