Unsere Famano-Cafés in Ibbenbüren (Bahnhofstraße 18) und Lengerich (Münsterstraße 14) weisen auf ihre Sommerpause hin: Im Zeitraum von Samstag, 22. Juli, bis einschließlich Montag, 7. August, sind beide Cafés geschlossen. Ab Dienstag, 8. August, gelten dann wieder die normalen Öffnungszeiten. Unser Fachgeschäft für Deko und Lebensart in Lengerich, das Visavis, geht bereits ab Samstag, 8. Juli, bis einschließlich Samstag, 22. Juli, in die Sommerpause. Regulär geöffnet an der Bahnhofstraße 38 ist dann wieder ab Dienstag, 25. Juli.
Unser Lebensmittelgeschäft, der „LebensMittelpunkt“ in Leeden, bleibt weiterhin jeweils dienstags bis 19 Uhr parallel zum Leedener Feierabendmarkt geöffnet. An der Elbinger Straße 2A findet man nun auch die Molkereiprodukte der Familie Große Kintrup aus Münster und das kam so: Die Familie hatte die TV-Präsenz unseres Lengericher Cafés im Januar im WDR-Format „Tiemann testet“ gesehen und war vom Konzept einfach begeistert. Anschließend hängte sich der Chef Leonhard Große Kintrup persönlich ans Telefon und fragte bei unserem zuständigen Bereichsleiter, Björn Hippel, nach. Nun stehen die Produkte aus dem nahen Handorf im Leedener Kühlregal. In den Famano-Cafés verwenden wir den Bio-Haferdrink für unsere Kaffeespezialitäten.
Zur Saison bietet der „LebensMittelpunkt“ außerdem wieder frische Erdbeeren vom Brochterbecker Bauernhof Freude und Speiseeis in der Waffel an.
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Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.