Gutes tun für Menschen mit Behinderung

Seit bald 30 Jahren tut unser Förderverein „Wohnen-Arbeiten-Leben“ viel Gutes für Menschen mit Behinderung. 1998 gegründet, konnte der Verein aktiv viele Maßnahmen und auch immer wieder konkrete Hilfen für einzelne Personen anbieten, wo sonst keinerlei Mittel zur Verfügung standen. „Wohnen-Arbeiten-Leben“ stellt sich aktuell neu auf, möchte vermehrt Mitglieder ansprechen und einfach präsenter werden. Ein Schwerpunkt der Arbeit wird die Projektförderung, beispielsweise für die vielfältigen Angebote unseres LeWe-Klubs, sein.

Kontakt

Unterstützen Sie unseren Förderverein "Wohnen-Arbeiten-Leben" in seiner Arbeit

Ansprech­partner

Bei Fragen zur Arbeit unseres Fördervereins kontaktieren Sie uns gerne. 

Michael Riediger
Vereinsgeschäftsführer

Wohnen-Arbeiten-Leben e. V.

c/o Michael Riediger

Zumdiekskamp 26a

49477 Ibbenbüren

foerderverein.lewe@gmx.de

Hier finden Sie das Beitrittsformular als Download

Nicole Wiedkamp
stellv. Vorsitzende

Vielen Dank für ihre Anfrage. 

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.

Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten

Tag der offenen Tür am 27. SEptember

Unser Berufsbildungsbereich lädt ein

Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung. 

Hinweisgeberportal

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Hier finden Sie unser Meldeportal

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