Die Katholische Landjugend (KLJB) Ibbenbüren unterstützt unsere Arbeit wieder mit einer Wachsspende. Um die zwei Zentner kommen Jahr für Jahr zusammen, wenn die KLJB im Rahmen ihrer Tannenbaumaktion auch Kerzenreste für uns sammelt. Am 22. Februar haben Celina Rahe (Vorstand) und Kassierer Michael Stallmeier einen ganzen Kofferraum voller Altwachs in unserer Betriebsstätte Schweer übergeben.
Dort, an der Glücksburger Straße in Ibbenbüren, haben wir eine komplette Tauchstraße eingerichtet, wo Menschen mit Behinderung den k-lumet in dem auf 80 Grad erhitzten Wachs tauchen. Rund 50.000 Kaminanzünder, die Beschäftigte überall in der Einrichtung manuell und nachhaltig aus Restholz und Haushaltspapprollen fertigen, seien hier dieses Jahr schon getaucht worden, erklärte unser Mitarbeiter Jens Hollmann den Gästen. Marcel Papke, täglich mit Leib und Seele in der k-lumet-Produktion, zeigte den beiden seinen Arbeitsplatz.
Schon seit fünf Jahren sammelt die KLJB in ihrer Ibbenbürener Ludwig-Gemeinde neben den ausgediensten Christbäumen auch Altwachs. Weil das die Haushalte inzwischen wüssten und entsprechend übers Jahr ihre Tüten füllten, komme immer einiges zusammen, berichtete Celina Rahe. Mit vier Gespannen und über 30 Helferinnen und Helfern war die KLJB am 14. Januar überwiegend im Außenbereich der Stadt unterwegs. Jörg Birgoleit (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) bedankte sich im Namen unserer Einrichtung für das tolle Engagement für Menschen mit Behinderung.
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Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.