Bunt, voller Farben, mal gegenständlich, mal abstrakt: Gisela Prodan stellt ihre Arbeiten jetzt in unserem Ibbenbürener Café Famano aus. Elf kleine bis mittelformatige Bilder geben die pralle Natur, vielfarbige Blumen, verfremdete Gesichter oder Menschen wieder und sind in Acryltechnik, als Collage oder mit Kreiden entstanden. Die Kattenvennerin, von Haus aus eigentlich Theaterpädagogin mit viel Erfahrung in Tanzproduktionen aller Art, kam erst spät zur Malerei, um sich dann aber um so intensiver damit zu befassen.
Sie hat Kurse besucht und malt seit gut zehn Jahren. Dabei, so berichtet die heute 78-jährige Künstlerin, komme sie immer mehr vom Gegenständlichen ins Abstrakte. Sie selbst sieht sich als Bewegungsmensch; und Bewegung sei auch in ihren Bildern immer wieder präsent, sagt sie.
Eine ganze Reihe Ausstellungen hat sie bereits machen können und über Jahre auch in einer Künstlerinnengruppe intensiv mitgearbeitet. Ihre Kunst einem Publikum mit und ohne Behinderung zu zeigen macht ihr großen Spaß. Sie freut sich sehr, über eine private Verbindung nun in unserem „Famano“ an der Bahnhofstraße ausstellen zu können.
Bis Ende des Jahres hofft Gisela Prodan auf viel Resonanz auf ihre farbenfrohen Arbeiten und hat dazu eigens ein Gästebuch ausgelegt. Im Mai 2025, so ihr Plan, möchte sie dann in unserem Lengericher „Famano“ ausstellen.
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Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.