Wilfried Koopmann wird zunächst für ein Jahr auf Dr. Frank Plaßmeyer folgen. Bereits am 1. Juli wird der 65-jährige Recker seine neue Aufgabe übernehmen. Superintendent André Ost kommentierte die sehr schnelle Nachfolgeregelung so: „Wir sind sehr glücklich über diese Lösung, weil Herr Koopmann unserem Kirchenkreis, unserer Diakonie und unserer Region langjährig sehr verbunden ist.“
Wilfried Koopmann war bis Ende 2023 kaufmännischer Vorstand und Vorstandsvorsitzender der Evangelischen Perthes Stiftung e.V., einem in ganz Westfalen bekannten und renommierten Träger der stationären Altenhilfe und Eingliederungshilfe mit über 4000 Mitarbeitenden und Sitz in Münster. Seit Januar 2024 ist er im Ruhestand. Wilfried Koopmann genieße hohe Wertschätzung in Landeskirche und Diakonie, so André Ost. „Ich denke, dass er für diese Übergangsphase jetzt genau der Richtige ist.“
Wie berichtet hatte Frank Plaßmeyer am 11. Juni offiziell mitgeteilt, „aus persönlichen Gründen“ mit Wirkung zum 31. Dezember aus dem Unternehmen ausscheiden zu wollen. Der Aufsichtsrat respektierte nach eigenen Angaben den Wunsch den 59-jährigen Georgsmarienhütters. Damit einher geht aber auch seine Abberufung bereits zum 30. Juni, sodass der Aufsichtsrat mit Wilfried Koopmann für eine schnelle Nachfolgeregelung gesorgt hat. Der gelernte Industriekaufmann, Bilanzbuchhalter und diakonieerfahrene Diplom-Betriebswirt wird mit einem Jahresvertrag ausgestattet und die Geschicke der Ledder Werkstätten auf jeden Fall bis Juni 2025 leiten.
Auf unserem Foto sehen Sie von links Christian Maas (Unternehmensleitung), Johanna König (Assistenz der Geschäftsführung), Superintendent André Ost, Stefan Zimmermann, Dr. Frank Plaßmeyer (noch amtierender Geschäftsführer), Timo Schulte-Renger, Wilfried Koopmann (Geschäftsführer ab 1. Juli), Dr. Cord Prigge, Anja Karliczek und Jürgen Nass.
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Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.