Es geht um Mitsprache und das Einbringen von Meinungen, um Informationen über Veränderungen im Unternehmen, insbesondere im Geschäftsfeld Wohnen, und auch darum, bei neuen Wohn-Projekten von Anfang an dabei zu sein: Unsere Klient:innen im Betreuten Wohnen richten jetzt ebenfalls einen Beirat ein – analog zum Beirat in den Besonderen Wohnformen, der schon seit einiger Zeit voll arbeitsfähig ist.
Das erste Treffen fand jetzt in unserer Geschäftsstelle Wohnen in Ibbenbüren statt. Mehr als zehn Klient:innen, die sich für die Interessen von mehr als 280 Menschen mit Behinderung in diesem Wohnangebot einsetzen möchten, saßen da in der Holsterkampstraße beisammen. Ihr Zuhause haben sie an unterschiedlichen Orten in Ibbenbüren, Ledde und Lengerich und bilden dieses Wohnangebot deshalb recht repräsentativ ab.
Jana Bastert, Geschäftsbereichsleitung im Betreuten Wohnen, hatte eine kleine Tagesordnung vorbereitet, sodass am Ende der anderthalbstündigen Sitzung schon einige konkrete Beschlüsse standen: Der neu einzurichtende Beirat wird einmal im Quartal tagen. Er soll (möglichst alle) betreffende Anliegen der Klient:innen in das Gremium und umgekehrt wichtige Informationen aus dem Geschäftsfeld in seinen jeweiligen Sozialraum vor Ort transportieren.
Beim nächsten Termin im Juni wird das Gewaltschutzkonzept der Ledder Werkstätten ein Thema sein. Im Auftakttreffen ging es unter anderem auch um die Erreichbarkeit von Freizeitangeboten in einer dezentralen Organisationsstruktur, die Gender-Vorgaben der Einrichtung und den neuen Wohnraum an der Sundernstraße in Ledde für das Betreute Wohnen und die Besonderen Wohnformen.
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Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.