Seit zehn Jahren führen die Ledder Werkstätten den Titel „Anerkannter Bildungsträger für Maßnahmen der Arbeitsförderung“: 2013 wurde unser Berufsbildungsbereich erstmals nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert. Dieses für alle bundesdeutschen Werkstätten für Menschen mit Behinderung verpflichtende Zertifikat wird befristet, für jeweils fünf Jahre, vergeben. Nach jährlich stattgefundenen sogenannten Überwachungs-Audits war nach dem Fristablauf von fünf Jahren nun wieder ein umfangreiches Rezertifizierungsaudit an der Reihe.
Lutz Strenger, Sozial- und Gesundheitsökonom sowie Auditor im Qualitätsmanagement aus Mühlheim/Ruhr, hat uns im Februar besucht und im Auftrag des TÜV Nord (Hannover) überprüft. Ausgewählte Bildungsprozesse in Durchführung und Ergebnissen wurden dabei ebenso bewertet wie Organisationsstrukturen. Die Umsetzung aller rechtlichen Anforderungen etwa an Arbeitssicherheit, Brandschutz oder Datenschutz schaute sich der Auditor an. Ebenso den Personaleinsatz in der Beruflichen Bildung, die Qualifizierung der Mitarbeiter:innen sowie das Beschwerde-Management in diesem Bereich. Nach intensiven Prüfungstagen freuten sich schließlich Andreas Laumann-Rojer (Geschäftsfeldleitung Arbeit und Berufliche Bildung) und Kornelia Eschhaus (Geschäftsbereichsleitung Berufliche Bildung) am 24. Februar über die erneute Vergabe des Zertifikates an die Ledder Werkstätten.
Die AZAV legt den gesetzgeberischen Rahmen für die Durchführung der insgesamt 27 Monate dauernden Maßnahmen Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich exakt fest. Das garantiert allen Teilnehmer:innen, die neu zu uns kommen, gleichbleibend hochwertige Bildungsangebote durch gut geschultes Fachpersonal. Zum Jahresbeginn nutzten 95 Menschen mit Behinderung die Berufliche Bildung in den Ledder Werkstätten. Kostenträger der Maßnahme sind die Arbeitsagentur und die Rentenversicherungsträger.
Ledder Werkstätten gGmbH
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Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.