Hunderte Auftraggeber aus Industrie, Handel und Handwerk vertrauen auf unsere Zuverlässigkeit und Termintreue. Unsere Beschäftigten fertigen, montieren und verpacken eine Vielzahl unterschiedlicher Produkte für große europäische Marktführer ebenso wie für regional agierende Firmen. Die Marke Ledder Werkstätten bürgt für Qualität und das ist unser Anspruch: Menschen mit Behinderung sind ein wichtiger, verlässlicher Teil des Arbeitsmarktes. Dabei fühlen wir uns unserem Standort verpflichtet, sind zugleich selbst ein großer Auftraggeber in der Region und außerdem größter Arbeitgeber der Stadt Tecklenburg.
Als Dienstleister und Hersteller vielfältiger Produkte arbeiten die Ledder Werkstätten mit modernen Arbeitsmethoden und einem strikten Qualitätsmanagement. Das hohe qualitative Niveau unserer Leistungen ist Grundlage der Wettbewerbsfähigkeit und sichert uns das Vertrauen unserer Kund:innen. Die sorgfältige Arbeit unserer Beschäftigten, gut geschult und begleitet von erfahrenem Fachpersonal, garantiert unseren Auftraggeber:innen eine termingerechte Fertigung bei gleichbleibend hoher Qualität.
Aktuell etwa 1300 Menschen mit geistigen und psychischen Behinderungen sowie Schwerstmehrfachbehinderungen aus dem Altkreis Tecklenburg sowie den Kommunen Greven und Saerbeck leisten diese Arbeiten.
Dann melden Sie sich gerne bei uns und lassen Sie sich von uns beraten.
M 01761 720 1081
Ledder Werkstätten gGmbH
Ledder Dorfstraße 65
49545 Tecklenburg-Ledde
Kernarbeitszeiten
montags bis donnerstags:
7.30 Uhr – 16 Uhr
freitags:
7.30 Uhr – 15 Uhr
© Ledder Werkstätten 2022, Impressum, Datenschutz, AGB, Hinweisgeberportal, Gewaltschutzkonzept, Verhaltenskodex
Vielen Dank für ihre Anfrage.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.
Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten
Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.