Vertretung für fast 200 Nutzer:innen

Der Beirat der Nutzer:innen der Besonderen Wohnform vertritt die Interessen von knapp 200 Menschen mit Behinderung, die einen Wohnplatz bei den Ledder Werkstätten in Anspruch nehmen. Im Sommer 2022 erfolgte die Wahl durch 21 Delegierte aller Standorte der Besonderen Wohnformen. 2025 finden die nächsten Wahlen zum Gesamtbeirat statt.

Mitwirken

Wir wollen mitwirken und mitgestalten

Die Mitwirkung und das Mitgestaltungsrecht des zweiköpfigen Gremiums erfolgt zu Prozessen der Weiterentwicklung und Sicherung von Teilhabe-Konzepten, zu Umbau- und Neubauvorhaben, bei der Regelung des Miteinanders im Wohnalltag, zum Beispiel zur Abstimmung der Freizeitplanung, des Speiseplans oder der Hausordnung. Der Beirat führt regelmäßig Beirat-Sitzungen durch, steht regelmäßig im Austausch mit der Geschäftsfeldleitung, erstellt jährlich einen Tätigkeitsbericht und wird von einer eigens für die Aufgabe betrauten Assistentin begleitet.

Kontakt

Helfen Sie uns und anderen auf dem Weg in eine menschlichere Zukunft.

Ansprech­partner

Bei Fragen zur Vertretung der Besonderen Wohnformen kontaktieren Sie uns gerne. 

Kai-Jan Arends
Vorsitzender
Nico Rogel
Stellv. Vorsitzender
Nicole Wiedkamp
stellv. Vorsitzende

Vielen Dank für ihre Anfrage. 

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.

Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten

Tag der offenen Tür am 27. SEptember

Unser Berufsbildungsbereich lädt ein

Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung. 

Hinweisgeberportal

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Hier finden Sie unser Meldeportal

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