Freiwilliges Soziales Jahr und Bundes­freiwilligendienst

Sie sind zwischen 16 und 27 Jahren alt und haben sich noch nicht für eine berufliche Zukunft entschieden? Sie haben noch etwas Zeit, bis Ihre Ausbildung oder Ihr Studium beginnen? Dann bewerben Sie sich bei uns für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ). Oder leisten Sie bei uns den  Bundesfreiwilligendienst (BFD), der 2011 den Zivildienst ersetzt hat.

Angebote

Engagement braucht Unterstützung

In unserer Einrichtung erleben Sie einen sozialen Bereich hautnah, der vielleicht einmal Teil Ihrer beruflichen Zukunft wird. Wenn Sie gerne mit Menschen mit Behinderung in einer großen diakonischen Einrichtung arbeiten möchten, dann kommen Sie zu uns.

Freiwillige Helfer:innen arbeiten in den Werkstattbereichen für Menschen mit geistigen und psychischen Behinderungen sowie in unseren Wohneinrichtungen. Die Dienstzeit für alle Freiwilligendienste beträgt in der Regel zwölf Monate, eine Verlängerung auf maximal 18 Monate ist möglich. Die monatliche Vergütung beträgt zirka 600 Euro und setzt sich aus Verpflegungskosten, Taschengeld und Wohngeld bzw. Fahrtkosten zusammen. Während des Freiwilligendienstes besteht weiter ein Anspruch auf Kindergeld.

Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), ein Freiwilligendienst oder ein Praktikum: Unsere Einrichtung kann man auf verschiedenen Wegen kennenlernen. Wer sich nach der Schule noch nicht entschieden hat, wie es weitergeht, oder seine Zeit bis zum Beginn von Ausbildung oder Studium sinnvoll einsetzen möchte und zwischen 16 und 27 Jahren alt ist, kann sich bei uns bewerben. Der Bundesfreiwilligendienst ist sogar altersunabhängig. Und Praktikantinnen und Praktikanten sind immer willkommen.

Wichtig für den neuen Bundesfreiwilligendienst: Anders als beim Freiwilligen Sozialen Jahr können den BFD auch Frauen und Männer leisten, die älter als 27 Jahre sind. Außerdem lässt der BFD eine reduzierte Stundenzahl zu (Minimum: 20 Stunden pro Woche).

Kontakt

Helfen Sie uns und anderen auf dem Weg in eine menschlichere Zukunft.

Ansprech­partnerin

Bei Fragen rund um unsere Stellenangebote kontaktieren Sie uns gerne. 

Johanna König
Personalleitung

Vielen Dank für ihre Anfrage. 

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.

Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten

Tag der offenen Tür am 27. SEptember

Unser Berufsbildungsbereich lädt ein

Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung. 

Hinweisgeberportal

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Hier finden Sie unser Meldeportal

Skip to content