Menschen mit Behinderung entscheiden selbst, wie sie wohnen wollen. Wir beraten sie auf ihrem Lebensweg, begleiten mit differenzierter Assistenz im Wohnraum und realisieren unterschiedliche Teilhabeangebote. Unsere Leistungen entsprechen der Vielfalt des Lebens. Nutzerbezogene Assistenz und Alltagsbegleitung sind unser Kerngeschäft. Die Nutzer:innen und deren Bedarfe stehen im Fokus unserer Dienstleistung.
Nutzer:innen mit körperlicher, geistiger, psychischer oder mehrfacher Behinderung dient das Angebot zum Erhalt, zur Stabilisierung und Förderung der Selbstständigkeit in der eigenen Wohnung. Der Leistungsanspruch ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch IX § 76 (Leistungen zur Sozialen Teilhabe) und zielt darauf ab, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Hierzu zählt, Leistungsberechtigte zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder zu unterstützen.
Die Erbringung der Assistenz erfolgt im Rahmen von individuellen Stundenumfängen. Diese richten sich grundsätzlich nach dem individuellen Bedarf. Grundlage der Leistung ist ein Gesamtplan, in dem die Bedarfe für die Zusammenarbeit beschrieben sind.
Hauptleistungsträger ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Bezüge für Miete und Lebensunterhalt erfolgen in der Regel über die existenzsichernden Leistungen (Kosten für Ernährung und Kleidung, für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, Hausrat, die Wohnkosten inklusive Heizkosten und Nebenkosten, Sozialgesetzbuch XII § 27).
Wir erbringen Betreutes Wohnen in unterschiedlichen Wohnformen wie Einzelwohnen, Wohnen in Gemeinschaft oder Partnerschaft. Unsere pädagogischen Fach- und Ergänzungskräfte beraten und begleiten zu allen Themen, die das Leben bereithält: Gestaltung von Beziehungen und Lebenszufriedenheit, Erhaltung und Stabilisierung der Gesundheit, Finanzen und Haushaltsführung sowie Assistenz in der Zubereitung von Mahlzeiten, Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche sowie Erhalt des Arbeitsplatzes und Mithilfe bei einer sinnerfüllten Freizeit.
Dieses weitestgehend selbstverantwortliche Leben entspricht dem Zeitgeist und bildet vielfältige Aspekte des Verständnisses von Inklusion ab. Wir sind stolz auf das Wachstum der vergangenen Jahre und das Vertrauen der Leistungsträger und Nutzer:innen in die Qualität unserer Arbeit.
Jana Bastert
Geschäftsbereichsleitung Betreutes Wohnen
T +49 5451 5419512
M +49 17617201020
j.bastert@ledderwerkstaetten.de
Besondere Wohnformen bieten vielfältige Möglichkeiten für die Inanspruchnahme von umfassenden Leistungen. In diesen Einrichtungen steht permanent ein Dienst mit einer pädagogischen Fachkraft zur Verfügung. Diese Qualität ist oftmals insbesondere für Nutzer:innen mit komplexen Bedarfen ein Vorteil. Hier erfolgt personenzentrierte Assistenz zur sozialen und sensorischen Teilhabe rund um die Uhr, beispielsweise auch durch qualifizierte Nachtdienste.
Die besonderen Wohnformen bieten Raum für ein individuell gestaltetes Zimmer und ein persönliches Umfeld im gemeinschaftlichen Leben. Die Erfüllung von Ansprüchen und Erlebnissen zur Teilhabe am Leben sowie von Wünschen und Vorlieben stellen multiprofessionelle Teams sicher - auch bei intensiven Anforderungen durch behinderungsbedingte Bedarfe.
Wiederkehrende Leistungen sind Hilfestellungen zur Erhaltung und Gewährleistung der Mobilität, der Kontakt- und Beziehungsgestaltung (etwa zu Freunden, Angehörigen, gesetzlich Betreuenden und Nachbarn), des Gesundheitszustandes und der Alltagsbewältigung.
Das Wohnen in der Gemeinschaft beinhaltet für uns auch das immer wieder erneute Gewähren von Individualität und Eigenständigkeit und das Ausloten zwischen den Polen Fürsorge und Selbstverantwortung. Dies stellen wir durch Bezugsmitarbeiter:innen sicher.
Wir begleiten Lebensphasen, kurzweilige Übergänge - wie die Ablösung aus dem Elternhaus, um dann "fit" für die eigene Wohnung zu sein - oder Jahrzehnte von Lebenswegen bis zum Tod mit einer hohen Kontinuität unserer Mitarbeiterschaft.
Alle Wohneinrichtungen sind kommunal vernetzt, sozialraumorientiert und selbstverständlicher Teil ihrer Gemeinden und Städte.
Amélie Hageböck-Seret
Geschäftsbereichsleitung Besondere Wohnformen
T +4954515419527
M +4917617201001
F +4954515419530
a.hageboeck-seret@ledderwerkstaetten.de
Insbesondere jungen Menschen, die noch nicht in eine stationäre Wohnform aufgenommen werden möchten, bieten wir die Alternative der Familienpflege. Das heißt, die Aufnahme in eine Gastfamilie. In Einzelfällen besteht zurzeit auch die Möglichkeit des Angebotes durch einen Angehörigen im Familienumfeld (2. oder 3. Grades).
Menschen mit Behinderung können in einem betreuten Leben mit familiärer Anbindung den dringend benötigten Halt finden und ihrem Ziel der Wiedereingliederung in das alltägliche Leben einen entscheidenden Schritt näher kommen.
Der Aufenthalt in einer Gastfamilie wird von den Mitarbeiter:innen der Ledder Werkstätten fachlich begleitet und von Seiten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe finanziell unterstützt. Art und Umfang der Hilfestellung werden jeweils individuell vereinbart und orientieren sich an den Bedürfnissen der Interessent:innen und selbstverständlich den Gegebenheiten in der Pflegefamilie.
Zur Aufnahme geeignet sind Familien oder Paare, bei denen wir ein grundsätzliches Verständnis für die Situation von Menschen mit Behinderung und entsprechende Erfahrungen im Umgang voraussetzen können.
Christopher Nixdorf
Bereichsleitung Betreutes Wohnen und Betreutes Wohnen in Gastfamilien
Wir entwickeln unsere Konzepte fortwährend weiter. Unsere Leistungsangebote befinden sich im Kreis Steinfurt. Die Ledder Werkstätten sind kommunal vernetzt, sozialraumorientiert und stark in regionalen Bezügen. Unsere Mitarbeiter:innen erbringen nutzerbezogene Assistenz als Fachleistung oder in Form von Begleitung im Alltag.
Getreu dem Motto „Unsere Lösungen von gestern sind unsere Herausforderungen von morgen“ lernen wir entwicklungsmutig weiter, sorgen für Entfaltung und sichern unsere Qualität. Die Mitbestimmung und Mitwirkung des Beirates der Nutzer:innen sind ein hohes Gut für unsere Arbeit. Die Zusammenarbeit dient uns für die Gestaltung partizipativer Prozesse und Sicherung der Zufriedenheit.
Selbstständigkeit erfordert es, eigene Lernschritte zu gehen. Wir setzen auf Bereitschaft zur Eigenverantwortung und wechselseitige Hilfe. Dies ist ein Teil unserer christlichen Werteorientierung. Die Rechte und Pflichten unserer Nutzer:innen mit körperlicher, geistiger, psychischer oder auch mehrfacher Behinderung sind vertraglich geregelt.
Wir bieten außerhalb des Arbeitslebens Angebote für eine bedarfsgerechte Freizeitgestaltung für Senior:innen in einer Tageseinrichtung. Aktives Altern zu ermöglichen und biografische Übergänge in veränderte Lebensphasen zu begleiten, zählen wir zu unseren Aufgaben.
Auch für das Wohnen im Alter bieten wir Möglichkeiten und unterstützen mit Angeboten der Pflege.
Wie kommt man als Mensch mit Behinderung zu einem Arbeits- und/oder Wohnplatz? Gibt es in beiden Bereichen Alternativen? Was soll künftig geschehen? Das sind nur einige der allgemeinen und individuellen Probleme, die wir gemeinsam mit Ihnen lösen.
Unsere kompetenten Mitarbeiter:innen stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Informationsgespräch.
Ledder Werkstätten gGmbH
Ledder Dorfstraße 65
49545 Tecklenburg-Ledde
Kernarbeitszeiten
montags bis donnerstags:
7.30 Uhr – 16 Uhr
freitags:
7.30 Uhr – 15 Uhr
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Vielen Dank für ihre Anfrage.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.
Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten
Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.