Eine soziale Einrichtung wie die Ledder Werkstätten gGmbH verdankt ihr Fortbestehen nicht allein ihrem erfolgreichen wirtschaftlichen Handeln. Um ihre Leistungsfähigkeit auf einem dauerhaft anspruchsvollen Niveau erhalten und kommenden Entwicklungen fachlicher und wirtschaftlicher Art Rechnung tragen zu können, bedarf sie der Unterstützung durch die öffentliche und private Hand. Mehr denn je sind die sozialen Einrichtungen auf die private Hilfsbereitschaft angewiesen.
Wir benötigen Ihre finanzielle Hilfe, um das bestehende hohe Niveau und den Erfolg unserer Angebote langfristig zu sichern. Ihre Spendenbeiträge ermöglichen es uns,
Kreissparkasse Steinfurt (BLZ 403 510 60) 31 000 599
IBAN: DE47 4035 1060 0031 0005 99
BIC: WELADED1STF
Volksbank Tecklenburger Land (BLZ 403 619 06) 21 365 930 0
IBAN: DE40 4036 1906 0213 6593 00
BIC: GENODEM1IBB
KD Bank eG, Münster (BLZ 350 601 90) 21 195 880 17
IBAN: DE28 3506 0190 2119 5880 17
BIC: GENODED1DKD
Ledder Werkstätten gemeinnützige GmbH
Ledder Dorfstraße 65
49545 Tecklenburg-Ledde
T 05482 72-0
F 05482 72-138
info@ledderwerkstaetten.de
Auf Ihren Wunsch können Sie Ihre Spendenbeiträge steuerrechtlich geltend machen. Sie erhalten von uns eine Spendenquittung zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.
Als Partnerfirma unterstützen Sie unsere Einrichtung auch durch Ihre Aufträge. Wobei Ihnen die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Ledder Werkstätten einen besonderen Vorteil bietet: Sie als Auftraggeber sind – nach § 140 SGB IX – berechtigt, 50 Prozent des Lohnanteils des Rechnungsbetrages mit einer eventuell zu zahlenden Ausgleichsabgabe zu verrechnen, sofern Sie ausgleichsabgabepflichtig sind.
Ledder Werkstätten gGmbH
Ledder Dorfstraße 65
49545 Tecklenburg-Ledde
Kernarbeitszeiten
montags bis donnerstags:
7.30 Uhr – 16 Uhr
freitags:
7.30 Uhr – 15 Uhr
© Ledder Werkstätten 2022, Impressum, Datenschutz, AGB, Hinweisgeberportal, Gewaltschutzkonzept, Verhaltenskodex
Vielen Dank für ihre Anfrage.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.
Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten
Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.