Im Fokus:
der Mensch

Jede und jeder Einzelne ist wichtig. Das heißt, jede Person hat ein Recht darauf, angenommen zu werden, so wie sie ist. Ein Recht auf Leben, wie es sich jede und jeder wünscht, auf Arbeit und Freizeit, Freude, ein Zuhause, eine Familie, Partnerschaft und Freund:innen. Wir helfen jedem Menschen mit Behinderung, seinen Platz im Leben zu finden und sich zu behaupten. Wir begleiten sie oder ihn und assistieren ihr oder ihm.

Die EInrichtung

Sozialdienstleister für Menschen mit geistigen und/oder psychischen Behinderungen

Die Ledder Werkstätten sind eine soziale Einrichtung des Evangelischen Kirchenkreises Tecklenburg und der Diakonie WesT e. V. . Unser Haus steht allen Menschen mit Behinderungen, ihren Angehörigen und gesetzlichen Vertreter:innen offen, jederzeit und unabhängig von Herkunft und Religion.

Wir bekennen uns zur Tradition diakonischer Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung. Einer Tradition, die in Jesus Christus und seiner Hinwendung zum hilfebedürftigen Menschen gründet, und die uns Tag für Tag Verpflichtung und Aufgabe ist.

Mann mit Behinderung lacht im Kamera
Diakonie Logo

Mitten im Leben –
unsere Reha GmbH für Sozialpsychiatrie

Die Reha GmbH für Sozialpsychiatrie in Lengerich, seit 2018 Tochterunternehmen der Ledder Werkstätten gGmbH, unterstützt Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen sowie Suchterkrankungen. Die Sozialpsychiatrie möchte ihre Teilhabe in allen Bereichen des täglichen Lebens verbessern. Die Klient:innen in ihrer individuellen Lebenssituation, mit ihrem persönlichen Umfeld, stehen im Mittelpunkt allen Handelns. Gemeinsam wird ressourcenorientiert gearbeitet: Individuelle Stärken werden entdeckt und gefördert, sodass ein erfülltes Leben mit einer psychischen Erkrankung oder Behinderung dauerhaft gelingen kann.

Dazu unterhält die Reha GmbH für Sozialpsychiatrie ein breites Angebot an Hilfen vom Betreuten Wohnen über tagesstrukturierende Settings bis zum Zuverdienst, das eng miteinander verzahnt ist und kombiniert oder auch einzeln genutzt werden kann. Multiprofessionelle Versorgung im eigenen Sozialraum bedeutet, dass unseren Klient:innen alle Versorgungsbausteine – auch außerhalb des Angebots der Reha GmbH – zur Verfügung stehen und gut vernetzt sind.

Organisationsstruktur

Geschäftsführer

T 05482 72-122
F 05482 72-138
w.koopmann@ledderwerkstaetten.de

Portraitfoto Andreas Laumann-Rojer
Geschäftsfeld­leitung Arbeit und Berufliche Bildung

Dipl. Heilpädagoge

T 05482 72-280
M 01761 720 1087
a.laumann-rojer@ledderwerkstaetten.de

Christian Maas am Schreibtisch
Geschäftsfeld­leitung Wohnen und Individuelle Dienste

Dipl. Sozialpädagoge Christian Maas

T 05482 72-120
M 0151 7245 2099
c.maas@ledderwerkstaetten.de  

 
 
 

Ein zentrales Gremium der Ledder Werkstätten bildet der Aufsichtsrat, der in seiner Funktion wichtige Organe wie die Geschäftsführung kontrolliert und die Leitlinien der Einrichtung vorgibt. Insgesamt neun Personen unterschiedlichster fachlicher Kompetenz tagen gemeinsam im vierteljährlichen Turnus unter dem Vorstand des Superintendenten André Ost des Kirchenkreises Tecklenburg.

Der Werkstattrat ist die aus den eigenen Reihen gewählte, aktuell 15-köpfige Interessensvertretung der Beschäftigten einer Werkstatt für behinderte Menschen. In den Ledder Werkstätten vor über 30 Jahren selbstständig entwickelt und eingeführt und seitdem gängige und bewährte Praxis, wurde dieses Modell betrieblicher Mitwirkung im Juni 2001 zur bundesweit geltenden gesetzlichen Pflicht. Aufgabe des Werkstattrates ist es, über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Verordnungen zu wachen. Er hat das Recht, Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten entgegenzunehmen und durch Verhandlungen mit der Werkstattleitung auf Verbesserungen hinzuwirken.

Auf der Grundlage der diakonischen Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) erstreckt sich das Mitwirkungsrecht des Werkstattrates auf innerbetriebliche Angelegenheiten wie Arbeits- und Pausenzeiten, Arbeitsentgelt, Urlaub, Gestaltung der Arbeitsplätze, berufliche Weiterbildung oder Arbeitssicherheit. Darüber hinaus ist die Werkstattleitung verpflichtet, den Werkstattrat über wichtige, die Beschäftigten direkt betreffende Entscheidungen - zum Beispiel die Kündigung Beschäftigter oder deren Versetzung und die Einstellung, Versetzung oder Umsetzung von Fachpersonal - umgehend zu unterrichten und ihn in die Entscheidung einzubeziehen.

Der Beirat der Nutzer:innen der Besonderen Wohnformen vertritt die Interessen von rund 200 Menschen mit Behinderungen, die einen stationären Wohnplatz bei den Ledder Werkstätten in Anspruch nehmen. Im Sommer 2022 erfolgte die Wahl durch 21 Delegierte aller Standorte der Besonderen Wohnformen für die Zeit von vier Jahren.

Die Mitwirkung und das Mitgestaltungsrecht des dreiköpfigen Gremiums erfolgt zu Prozessen der Weiterentwicklung und Sicherung von Teilhabe-Konzepten, zu Umbau- und Neubauvorhaben, bei der Regelung des Miteinanders im Wohnalltag, zum Beispiel zur Abstimmung der Freizeitplanung, des Speiseplans oder der Hausordnung. Der Beirat führt regelmäßig Beirat-Sitzungen durch, steht regelmäßig im Austausch mit der Geschäftsfeldleitung, erstellt jährlich einen Tätigkeitsbericht und wird von einer eigens für die Aufgabe betrauten Assistentin begleitet.

Die Frauenbeautragte ist die Interessenvertretung aller Frauen, die in der Werkstatt beschäftigt sind. Sie und ihre beiden Vertreterinnen werden alle vier Jahre gewählt und haben eine fachliche Unterstützung an ihrer Seite. Die Frauenbeauftragte nimmt an themenbezogenen Sitzungen des Werkstattrates teil. Sie steht in regelmäßigem Kontakt zur Unternehmensleitung und bietet feste Sprechzeiten an. Die Frauenbeauftragte setzt sich für die verschiedene Rechte, für die Gleichstellung, Gewaltschutz und auch individuelle Wünsche aller weiblichen Beschäftigten ein. Gesetzliche Grundlage der Arbeit ist die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO).

Wegen des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen in Deutschland (Art. 140 Grundgesetz) und einer politischen Entscheidung der Adenauer-Regierung, die Kirchen - einschließlich Caritas und Diakonie - aus dem Betriebsverfassungsgesetz herauszunehmen, ist ein eigenständiges Arbeits- und Mitbestimmungsrecht entstanden, der so genannte "dritte Weg". 

Grundlage der MAV-Arbeit ist das Kirchengesetz über Mitarbeitendenvertretungen im Bereich der Evangelischen Kirche (MVG). Die Mitarbeitendenvertretung ist also die kirchliche Sonderform dessen, was in sonstigen Bereichen Betriebs- oder Personalräte sind.

Die Mitarbeitendenvertretung setzt sich aus neun Mitgliedern der gesamten Ledder Werkstätten sowie einer Vertretung für die Belange der Schwerbehinderten zusammen, die sich in regelmäßigen Abständen zu ihrer MAV-Arbeit treffen.

Hier finden Sie Fotos und weitere Informationen

Mitarbeitende

Qualifiziert und erfahren

Die Ledder Werkstätten verfolgen ein modernes, den Erforderlichkeiten und Entwicklungen des Arbeitsmarktes angepasstes heil- und arbeitspädagogisches Konzept.

Viele Mitarbeiter:innen  unserer Werkstattbereiche verfügen über eine Doppelqualifikation. Sie sind im Besitz eines Meister- oder Gesellenbriefes einschließlich mehrjähriger Berufserfahrung und absolvierten eine zusätzliche sozialpädagogische Ausbildung (SPZ) oder Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung (qFAB) auf jeweils aktuellem Stand. Selbstverständlich arbeitet auch das Personal unserer Wohneinrichtungen auf hohem fachlichen Niveau. Aufbauend auf ihre jeweilige fachliche Ausbildung bürgt der ständige Austausch mit Fachgremien und Hochschulen für eine optimale Qualifikation und kontinuierliche Fortbildung nach neuen Erkenntnissen und Erfahrungen der Diakonie und freien Wohlfahrtspflege.

Zertifizierter nueva-Qualitätspartner

Nueva ist ein Programm zur Evaluation von Beschäftigten und Nutzer:innen. Es misst und beschreibt die Qualität unserer Betreuungs- und Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderung: Wie kommt diese Qualität tatsächlich bei Beschäftigen und Nutzer:innen an, und welche Wirkungen entfalten unsere Leistungen? Das Besondere: Entsprechend ausgebildete Menschen mit Behinderung selbst sind die Evaluator:innen (Befragende) und bringen ihre eigene Erfahrung mit Betreuung und Assistenz ein. Wir setzen nueva geschäftsfeld-übergreifend ein.

Anerkannter Bildungsträger für Maßnahmen der Arbeits­förderung

TÜV Nord Logo

Die Ledder Werkstätten führen den Titel „Anerkannter Bildungsträger für Maßnahmen der Arbeitsförderung“. Unser Berufsbildungsbereich (BBB) ist seit März 2013 nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung gemäß Sozialgesetzbuch III von 2012) zertifiziert. Der TÜV-Nord  untersuchte 2013 erstmals unsere Leistungsfähigkeit im Rahmen sogenannter Audits und verlieh den Ledder Werkstätten das Siegel „AZAV – Zugelassener Träger“. Das aktuelle Rezertifizierungsaudit hat am 24. Februar 2023 stattgefunden. 

Presse und Öffentlichkeits­arbeit

Haben Sie Fragen zu den Ledder Werkstätten?

Dann melden Sie sich gerne bei unserem Ansprechpartner.

Ansprech­partner

Jörg Birgoleit
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Vielen Dank für ihre Anfrage. 

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen für ein Beratungsgespräch.

Viele Grüße,
Ihr Team der Ledder Werkstätten

Tag der offenen Tür am 27. SEptember

Unser Berufsbildungsbereich lädt ein

Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung. 

Hinweisgeberportal

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Hier finden Sie unser Meldeportal

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