Freude beim Vorsitzenden Robert Leloux und seiner holländischen Twente-Alpinisten-Vereinigung (TAV) aus Hengelo: Dank zahlreicher Spenden, die im vergangenen Jahr in der eigens aufgestellten Spendenbox im Brochterbecker Klettergebiet Bocketal gesammelt worden waren, konnten unsere Beschäftigten nun eine neue, robuste Picknickbank direkt an der markanten, rund 30 Meter hohen Kletterwand an der Kreisstraße 24 aufstellen.
Gefertigt haben die Bank unter anderem die Beschäftigten Daniel Kötter und Holger Machner, in unserer Betriebsstätte Settel begleitet von Mitarbeiter Frank Jürgen. Alle waren mit Fahrer Uwe Spellmeier, Beschäftigter aus unserem Grünen Bereich, bei der Auslieferung am 14. April dabei, sodass sich TAV und Menschen mit Behinderung persönlich kennenlernen konnten – ein wertschätzender Moment für alle Beteiligten.
„Wir freuen uns sehr, mit dieser Bank ein zusätzliches Platzangebot für unsere Kletterinnen und Kletterer zu schaffen. Und natürlich über die wunderbare Kooperation mit den Ledder Werkstätten“, so die Holländer. Das Outdoor-Sitzmöbel lädt zum Verweilen, Zuschauen beim Klettern und Genießen der Natur ein – ein echter Gewinn fürs Klettergebiet im Bocketal. Die TAV bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern und unserem Team für dessen handwerkliches Engagement.
1987 haben die holländischen Kletterer ihren Verein gegründet und betreuen seit 35 Jahren das Klettergebiet an der sogenannten „Osnabrücker Wand“. Dazu gehört auch das Sauberhalten des Areals, das sich in Privatbesitz befindet und gerade erst wieder bei einem gemeinsamen Arbeitseinsatz stattgefunden hat. Die TAV hat rund 60 Mitglieder, die regelmäßig zum Klettern ins Bocketal kommen.
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Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.