Wie geht man mit einem Defibrillator in einer Notfallsituation um? Was muss ich wissen, um eine Brandwunde richtig zu versorgen? Welche ist die richtige Frequenz für eine Herzdruckmassage, wenn eine Person reanimiert werden muss? Und welche Materialien gehören eigentlich in einen Verbandskasten? Antworten auf diese und viele weitere Fragen bekamen unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen des Erste Hilfe-Kurses am 9. und 10. Januar im Ladberger Berufsbildungsbereich (BBB).
Insgesamt acht Stunden schulte Udo Schurgott, hauptamtlicher Mitarbeiter des DRK-Kreisverbandes, BBB-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer aus Ladbergen, Lengerich und Ibbenbüren. Sie ließen sich von ihm erklären, wie ein Notruf korrekt abgesetzt wird, übten das Anlegen von Verbänden und die Reanimation mithilfe eines „sprechenden“ Defibrillators.
In der abschließenden Feedback-Runde lobten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die praktischen Anteile des Kurses und die vielfältige Vermittlung von Wissen für den Notfall. Das Modul „Erste Hilfe“ ist ein fester Bestandteil der berufsübergreifenden Lerninhalte und wird natürlich auch durch unsere hauseigenen Lerneinheiten ergänzt. Das so erworbene Zertifikat kann zum Beispiel für eine Führerschein-Ausbildung genutzt werden. Einen zweiten Kursus plant unser Bildungszentrum im Februar.
Von Februar bis Mai kann der BBB über 50 Praktikantinnen und Praktikanten aus den Förderschulen im Tecklenburger Land begrüßen. Insgesamt sechs Elternachmittage flankieren die Praktika der jungen Leute in unseren Betriebsstätten. Zum Thema Umweltbildung plant das BBB-Team im April einen spannenden Projekttag am außerschulischen Lernstandort im Bioenergiepark Saerbeck.
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Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.