Seit Ende August läuft die Kampagne „Inklusion Münsterland“ der Kreishandwerkerschaft, der Kreis-Wirtschaftsförderung und des Jobcenters Kreis Steinfurt. Sie möchte mehr Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bringen, denn immer noch zahlen über 50 Prozent der Unternehmen in der Region die sogenannte Ausgleichsabgabe, weil sie keine Menschen mit Behinderung beschäftigen. Auch die Arbeitslosigkeit ist im Vergleich zu anderen Arbeitnehmer:innen höher.
In der Vorbereitung dieser Kampagne und bei der Auftaktveranstaltung in Ibbenbüren waren auch Andreas Laumann-Rojer (Geschäftsfeldleitung Arbeit und Berufliche Bildung) und Kornelia Eschhaus (Geschäftsbereichsleitung Berufliche Bildung) dabei. Auch um dort zu kommunizieren, dass wir Beschäftigte auf vielen Wegen auf den Arbeitsmarkt bringen. Wenige Tage nach dieser Auftaktveranstaltung berichtete der WDR in seinem Format „Lokalzeit“ über unsere frühere Beschäftigte Franziska Frese, die seit 1. August beim Bevergerner Unternehmen Polyvlies eine Ausbildung zur Industriekauffrau macht.
Dass das so gut gelingen konnte, dafür hat unser Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) gesorgt, der Franziska über Verwaltungspratika in unserer Einrichtung und auf ihrem Weg in die Ausbildung eng begleitet hat. Noch einige weitere Personen vermittelt unser FBI aktuell ins Budget für Ausbildung oder Budget für Arbeit: Samantha Müller hat ebenfalls am 1. August eine Ausbildung zur Verkäuferin in unserem „LebensMittelpunkt“ in Leeden begonnen.
Thomas Raster hatte bereits 2023 einen Arbeitsplatz bei der Firma Nolte Sicherheitstechnik in Greven und konnte dort am 1. August in seine Ausbildung zum Fachlageristen starten. Andreas Büscher ist schon seit 15. Januar im Budget für Arbeit bei „Grill & Dinner“ in Recke. Eileen Kerl geht gerade im REWE-Markt Ibbenbüren ins Budget für Arbeit, und auch in der Evangelischen Jugendbildungsstätte Tecklenburg ist ein ehemals Beschäftigter im Budget für Arbeit.
34 Einzel-Außenarbeitsplätze, neun Praktikant:innen und 22 Beschäftigte in zwei Außenarbeitsgruppen – insgesamt fast 70 Personen – hilft der FBI aktuell auf ihrem individuellen Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und arbeitet dabei eng mit der Arbeitsagentur zusammen.
Weitere Projekte und viel Netzwerkarbeit für mehr Teilhabe am Arbeitsmarkt stehen im Herbst an: Am 27. September haben wir unsere vielfältigen Angebote im Berufsbildungsbereich Ladbergen im Rahmen eines Tages der offenen Tür vorgestellt. Im Rahmen der Kampagne „Inklusion Münsterland“ planen wir eine große Sticker-Aktion: Betriebe, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, können das mit einem Aufkleber auf Firmenautos oder im Empfang auch zeigen. Das nächste Netzwerktreffen der Wirtschaftsvereinigung für den Kreis Steinfurt findet am Donnerstag, 17. Oktober (16 bis 18 Uhr), bei uns, in der Betriebsstätte Maybachstraße, statt. Kern-Arbeitsthema dort: Elektrotechnik. Unternehmerinnen und Unternehmen bekommen einen Einblick in moderne Kabelkonfektionierung, Schaltschrankbau, Elektromontage und – als wachsendes Dienstleistungsangebot – in die Elektrokleingeräteprüfung.
Wie kann Inklusion von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen? Ein Einblick in ihre Arbeit geben die Jobcoaches aus unserem Fachdienst Berufliche Inklusion an diesem Nachmittag.
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Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.