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Menschen mit Behinderungen in ganz Deutschland stellen k-lumet her. Sie erwerben also nicht nur ein sehr praktisches Produkt, sondern sichern auch viele hundert Arbeitsplätze. Inzwischen 23 anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen fertigen den Kaminanzünder und bieten ihn an. Auch in Ihrer Region, fast überall in Deutschland.
k-lumet ist ganz einfach:
Kein Anmachholz, kein mühevolles Holzhacken, keine Geruchsbelästigung mehr. Den k-lumet ans Kaminholz legen, beide Dochte entzünden und rasch entsteht ein gemütliches Feuer in Ihrem Kamin (Brenndauer: zirka 15 Minuten). Ein Karton enthält 16 Anzünder.
k-lumet ist umweltfreundlich:
Ausschließlich Recycling-Stoffe werden für den k-lumet verwendet. Abfallholz, das beim Schneiden übrig bleibt; Papierrollen aus Küche und Bad; Kerzenwachsreste, die die Werkstätten vor Ort sammeln.
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Produkt enthält: 1
In den WarenkorbFür unsere Eigenprodukte verwenden wir ausschließlich Recycling-Rohstoffe wie Pappe, Altwachs und Restholz sowie ausgesuchte Naturmaterialien wie hochwertiges Wachs und Jute. Unsere Anzünder verbrennen geruchlos und rückstandfrei und damit umweltschonend. Ihr ganz persönlicher Gewinn: Ihre Bestellung unterstützt Menschen mit Behinderung, denn sie stellen unsere Produkte in sorgfältiger Handarbeit her.
Ledder Werkstätten gGmbH
Ledder Dorfstraße 65
49545 Tecklenburg-Ledde
Kernarbeitszeiten
montags bis donnerstags:
7.30 Uhr – 16 Uhr
freitags:
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Unser Berufsbildungsbereich in Ladbergen (Ruthemeiers Esch 2) lädt am Freitag, 27. September, von 9 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür ein. Wir stellen Berufliche Bildung, unsere Bildungskonzepte und Arbeitsbegleitende Angebote vor. Der Fachdienst Berufliche Inklusion (FBI) informiert über die Angebote zu Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch für Informationen zum Aufnahmeverfahren stehen unsere Fachleute zur Verfügung.
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen. Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen müssen bis zum 2. Juli 2023 die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen und eine Meldestelle einrichten.